Brauche ich als Student – eine Unfallversicherung (UV) oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Frage ist diffizil und deren Beantwortung benötigt etwas Hintergrundwissen zu beiden Versicherungstypen. Vorab sei jedoch gleich erwähnt: Möglicherweise besitzt Ihre Familie eine Familien-Unfallversicherung und Sie genießen über diese noch Versicherungsschutz. Sollte dies der Fall sein, dann fordern Sie von dieser Versicherungsgesellschaft eine schriftliche Bestätigung dieses Versicherungsschutzes mit Angabe bis zu welchem Datum der Versicherungsschutz noch besteht, an! Nur so wissen Sie ganz genau, wie lange Sie noch versichert sind und haben dies auch bestätigt zur Hand, falls Sie Leistungen beanspruchen müssen. Zudem: Ein Unfall ist innerhalb von 48 Stunden zu melden. Die Versicherungen sind hier bei späteren Meldungen zwar, da muss man mal sagen, recht kulant, aber besser ist es rechtzeitig zu melden. Wenn man erst mal versuchen muss die Eltern zu erreichen und abklären muss, ob Versicherungsschutz tatsächlich noch besteht, schafft man die Unfallmeldung ggf. nicht mehr rechtzeitig.

1. Die private Unfallversicherung (UV)

a) Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung:

Wenn es eine private Unfallversicherung gibt, gibt es natürlich auch eine gesetzliche Unfallversicherung. Diese schützt Arbeitnehmer während der Arbeitszeit und bei Wegeunfällen von oder zur Arbeitsstätte. Kinder, Schüler und Studenten genießen Schutz in Kindergarten, Schule oder Uni und auch auf den Weg dorthin oder wieder nach Hause. Das ist nur ein bestimmter Teil der verbrachten Zeit. Für die gesamte übrige Zeit (Freizeit) besteht kein Schutz. Kommt es zu einem Unfall, zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten und an Arbeitnehmer ein Krankengeld. Zudem werden Zuschüsse für Hilfsmittel übernommen. (Eine private Krankenversicherung zahlt die vertraglich vereinbarten Leistungen.) Oft ist aber noch viel mehr nötig. Durch eine (zeitweise) Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (körperlich wie geistig) ist keine finanzielle Absicherung durch Erwerbsarbeit möglich. Als Student müssen Sie Ihr Studium aussetzen oder können es im schlimmeren Fall gar nicht fortsetzen. Zudem sind ggf. Umbauten oder die Kosten für eine Pflegeunterbringung nötig. Diese Leistungen sind durch die Unfallversicherung abgedeckt. Falls eine Absicherung für Hinterbliebene gewünscht wird, lässt sich eine Versicherungssumme für den Todesfall durch Unfall mit einschließen.

b) Definition Unfall:

Wichtig für die Unterscheidung von UV und BUV (Berufsunfähigkeitsversicherung) ist die Definition von Unfall (und später die Definition von Berufsunfähigkeit).

Folgende Merkmale beschreiben einen Unfall:

  • Plötzlichkeit des Unfallereignisses;
  • Einwirkung/en von Außen;
  • Unfreiwillige Gesundheitsschädigung

Besteht erweiterter Unfallbegriff dann liegt auch dann ein Unfall vor, wenn durch eine sog. erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt wird oder wenn Muskeln, Sehnen, Bänder und/oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. (Es handelt sich hier eindeutig nicht um Verschleiß. Dieser ist nämlich definitiv nicht über die UV abgesichert.)

Die Unfallversicherung leistet also nur, wenn ein Unfall passiert ist. Bei Krankheiten oder Verschleißerscheinungen besteht für den Versicherer keine Leistungspflicht.

c) Versicherbare Leistungen:

Folgende Leistungen können versichert werden:

  • Invaliditätssumme (ggf. mit Progression)
  • Übergangsleistung
  • Tagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Todesfallleistung
  • Sonstige Leistungen wie kosmetische OPs oder Rettungskosten

Immer versichert man die Invaliditätssumme ab. Die weiteren Leistungen können dann noch wahlweise mit dazu versichert werden.

Die Leistungen im Einzelnen:

Invalidität:

Invalidität ist eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit. Es wird eine bestimmte Invaliditätssumme vereinbart. Diese wird bei Vollinvalidität (100%) dann auch voll bezahlt. Bei Vereinbarung einer Progression gibt es dann die entsprechend höhere Leistung. In der Regel wird der Grad der Invalidität über die Gliedertaxe berechnet. (Es gibt auch Fälle, da kann diese nicht angewendet werden. Es liegt dann ein Nicht-Gliedertaxe-Fall vor, bewertet wird dann nach ärztlichem Ermessen.)

Tabelle Gliedertaxe:

Verlust oder Funktionsunfähigkeit von: Invaliditätsgrad

  • einem Auge 50%
  • beiden Augen 100%
  • Geruch 10%
  • Geschmack 5%
  • einer Hand 55%
  • dem Daumen 20%
  • dem Zeigefinger 10%
  • einem anderen Finger 5%
  • dem Bein über der Mitte des Oberschenkels 70%
  • dem Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60%
  • dem Bein bis unterhalb des Knies 50%
  • dem Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%
  • dem Gehör auf einem Ohr 30%
  • dem Gehör auf beiden Ohren 60%
  • dem Arm (im Schultergelenk) 70%
  • dem Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenkes 65%
  • dem Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenkes 60%
  • dem Fuß (im Fußgelenk) 40%
  • der große Zehe 5%
  • einer anderen Zehe 2%

Bei Händen und Armen gibt es noch Unterschiede bei Rechts- und Linkshändern. Zudem gibt es eine verbesserte Gliedertaxe für Heilberufe

Übergangsleistung:

Übergangsleistung wird gezahlt, wenn: nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Unfall immer noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung von mehr als 50% besteht und diese ununterbrochen bisher bestanden hat spätestens nach 7 Monaten nach Eintritt des Unfalls die Beeinträchtigung ärztlich nachgewiesen wurde und der Anspruch beantragt wurde.

So schwer verletzt sind allerdings nur 2% aller Unfallopfer. Sinn des Ganzen soll sein: der Versicherte soll Gelder für nötige Rehabilitationsmaßnahmen haben. Bei sehr schweren Verletzungen (z.B. Querschnittlähmung) wird übrigens die Übergangsleistung sofort bezahlt. Da (zum Glück) nur ein sehr kleiner Teil der Unfallopfer so verletzt ist, dass eine Übergangsleistung fällig wird (ca. 2%), muss man sich gut überlegen, ob man diese Zusatzleistung absichern möchte.

Tagegeld:

Tagegeld ist wichtig, um Einkommenseinbußen entgegenzuwirken, die sich durch einen Unfall ergeben. Diese Absicherung ist daher insbesondere für Selbständige von Bedeutung. Arbeitnehmer erhalten ja die ersten 6 Wochen bei einer Arbeitsunfähigkeit ihren Lohn weiter. Eine Tagegeldversicherung ist daher erst ab den 43. Tag möglich. Studenten erhalten noch kein Tagegeld. Nachteil der Unfalltagegeld-Versicherung ist, dass sie nur in Folge eines Unfalls in Anspruch genommen werden kann. Besser ist daher eine Zusatzversicherung zur KV (private Krankentagegeld-Versicherung), da diese auch bei Krankheit bezahlt.

Krankenhaustagegeld:

Krankenhaustagegeld (auch bei einer privaten Krankenversicherung eingeschlossen) wird bei vollstationärer Behandlung gezahlt, längstens jedoch für 5 Jahre. Aufenthalte in Sanatorien oder Kuranstalten gelten nicht als vollstationäre Behandlungen. Sinnvoll ist diese Absicherung insbesondere für Mütter, die für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes eine Haushaltshilfe bezahlen müssen. Auch für Selbständige kann diese zusätzliche Absicherung aufgrund der Einkommenseinbußen sinnvoll sein. Man kann damit auch die Mehrkosten für ein Zweibett- oder Einbettzimmer bezahlten. Da das Krankenhaustagegeld jedoch wie das Tagegeld über die Unfallversicherung nur bei einem Unfall gezahlt wird ist auch hier die Absicherung über eine private Krankentagegeld-Versicherung sinnvoller.

Genesungsgeld:

Das Genesungsgeld kann immer nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Es soll einen zusätzlichen Kostenaufwand nach dem Krankenhausaufenthalt, z.B. Bewegungstraining, spezielle Ernährung) abdecken. Gezahlt wird es nur nach einem Krankenhausaufenthalt und dann auch nur die gleiche Anzahl von Tagen, die man im Krankenhaus war, maximal jedoch 100 Tage. In der Regel werden nur die ersten 10 Tage der volle Satz gezahlt, dann nur noch die Hälfte und ab dem 21. Tag nur noch ein Viertel. Für das, was das Genesungsgeld mehr an Beiträge kostet, erhält man im Prinzip ganz schön wenig. Für einen knappen Studentengeldbeutel ist das Unsinn. (Für gefüllte übrigens auch.)

Todesfallleistung:

Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn der Versicherte durch den Unfall innerhalb eines Jahres verstirbt. Die Todesfallleistung ist für die Absicherung der Hinterbliebenen gedacht. Als Student müssen Sie in der Regel noch keine Hinterbliebenen absichern. Sie können sich diese Leistung daher sparen. Es ist natürlich ein bisschen schwer, sich diese Dinge genau zu überlegen, wenn es Sinn macht, kann man jedoch die Begräbniskosten über die Todesfallleistung abdecken.

Sonstiges:

Des weiteren kann man folgende Leistungen vereinbaren: Kostenersatz für kosmetische Operationen: geleistet wird für Arzthonorare und sonstige Operationskosten, Kosten für Unterbringung in einem Krankenhaus und Zahnbehandlungen, wenn unfallbedingt ein Verlust von Schneide- und/oder Eckzähnen entstanden ist. Dieser Zusatz ist nicht unbedingt nötig, da bei medizinischer Notwenigkeit die Krankenversicherung aufkommt. Bergungs- und Rettungskosten: manche Versicherer bieten diesen Zusatz beitragsfrei bis zu einer bestimmten Höchstsumme an. Assistance-Leistungen: diese sind vor allem bei Unfälle im Ausland interessant, doch diese bietet meist auch die Auslandsreisekrankenversicherung an und dann wieder nicht nur für Unfälle. Unfall-Rente: Diese wird zusätzlich zur Kapitalzahlung geleistet, wenn die Invalidität mehr als 50% besteht. Das ist ein sinnvoller Zusatz. Nachteil natürlich wieder, es wird nur im Falle eines Unfalles geleistet. Besser ist daher der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese auch bei Krankheit leistet.

2. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)

a) Leistung des Staates - die Erwerbsminderungsrente:

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Vor 2001 war es so, dass ein Arbeitnehmer, der nach durchgehend 78 Wochen immer noch krank war, gesetzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen konnte. Falls vor dem Beginn der Erkrankung mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt wurde, erhielt man Leistungen. Zwei Drittel er erworbenen Ansprüche auf Altersrente bei Berufsunfähigkeit und die vollen aktuellen Ansprüche bei Erwerbsunfähigkeit. Aber wie gesagt, das war mal so. Heute gibt es diesen gesetzlichen Schutz nicht mehr. Heute gibt es weder eine gesetzliche Berufs- noch eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente mehr. Heute gibt es (nur noch) eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Was ist darunter zu verstehen?

Der Staat unterscheidet zwischen teilweiser Erwerbsminderung und voller Erwerbsminderung. Volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als 3 Stunden tätig sein kann/könnte, in den letzten 5 Jahren, bevor die Erwerbsminderung eintrat, drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat, eine Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt hat. (Andere Regelung für Berufsanfänger; der Berufsanfänger hat Ansprüche, wenn er nach der Ausbildung innerhalb von 6 Jahren voll erwerbsgemindert geworden ist und in den letzen 2 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung 1 volles Jahr Pflichtbeiträge gezahlt hat. Beispiel: Nach dem Studienabschluss können Sie z.B. erst mal 2 Jahre nicht arbeiten, danach ein volles Jahr bereits arbeiten und wenn Sie dann voll erwerbsgemindert werden, besteht bereits Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.)

Wenn jemand auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch drei bis knapp sechs Stunden eingesetzt werden kann, erhält er nur die halbe Rente. Er ist dann nur teilweise erwerbsgemindert. Es ist allerdings so, dass wenn der Versicherte keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz hat bzw. findet, wird die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund eines "verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes“ gezahlt.

Wie viel Erwerbsminderungsrente man tatsächlich erhält ist davon abhängig, wie viele Ansprüche man bereits erworben hat und wie viele Abschläge noch gemacht werden. Wenn man vor dem 63. Lebensjahr Erwerbsminderungsrente erhält, dann werden Kürzungen vorgenommen. Diese Kürzungen dürfen jedoch den Wert von 10,8% nicht überschreiten. Wird ein Berufsanfänger erwerbsunfähig, hat er noch kaum Ansprüche erworben, es wird dann die Erwerbsunfähigkeitsrente so berechnet, als ob er bis zum 60. Lebensjahr voll gearbeitet hätte.

Wer bereits Ansprüche bei der Rente erworben hat, kann sich an die LVA wenden und dort erfragen, wie hoch den diese bereits sind.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

b) Der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit:

Diese Frage taucht immer wieder auf und zwar in folgender Konstellation: "Reicht es denn nicht, dass ich mich gegen Erwerbsunfähigkeit versichere. Ich arbeite ja nur am Schreibtisch. Da muss ich doch schon sehr krank sein, dass ich überhaupt als berufsunfähig gelte und dann bin ich doch auch erwerbsunfähig, oder?“ Die Antwort ist einfach: "Nein!“ Die private Berufsunfähigkeitsrente erhält man, wenn man zu 50% (außer man vereinbart etwas anderes; in nur sehr seltenen Fällen tatsächlich überlegenswert) den ausgeübten Berufs nicht mehr ausüben kann. Und das voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen. (Es gib noch einige billigere Tarife, die diesen Zeitraum von 6 Monaten mit z.B. 2 oder 3 Jahren festsetzen. So einen Tarif sollte man besser nicht auswählen.) Man kann also z.B. mal 3 Jahre berufsunfähig sein und erhält in dieser Zeit die vereinbarte BU-Rente. Man muss nicht voraussichtlich dauernd krank sein und man muss bei weitem nicht so krank sein, wie bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zur genauen Darstellung noch zwei Definitionen:

"Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen. Voraussichtlich bedeutet, dass nach ärztlicher Beurteilung keine Aussicht auf Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit besteht. ... Als Erwerbstätigkeit gilt jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, wobei es auf die Höhe der Einkünfte nicht ankommt. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, und der bisher ausgeübte Beruf der versicherten Person werden bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit nicht berücksichtig...“

"Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, in ihrem zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf tätig zu sein. ... Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate (...) noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht werden.“ Auf eine andere Tätigkeit wird nicht verwiesen, außer der Versicherte übt bereits eine aus und diese ermöglicht ihm auch die bisherige Lebensstellung zu halten. (In manchen Tarifen ist inzwischen sogar die Lebensstellung genau definiert: Als Beispiel der Tarif vom Volkswohl Bund: " ... eine andere der bisherigen Lebensstellung entsprechende, berufliche Tätigkeit, setzt unter anderem voraus, dass das jährliche Einkommen nicht mehr als 20% unter dem Einkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt.“)

Diese beiden Definitionen sind als Beispiele zu sehen. In den einzelnen Tarifen gibt es oft unterschiedliche Beschreibungen, manchmal dann auch mit anderen Leistungen. Daher immer unbedingt durchlesen, wie ein Versicherer den Begriff Berufsunfähigkeit tatsächlich definiert!!

c) Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und BUZ (= Berufsunfähigkeitszusatzversicherung)

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Das eine ist eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine reine Risikoabsicherung für das Risiko der Berufsunfähigkeit darstellt und das andere ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Hier ist der Hauptvertrag eine Lebensversicherung und der Berufsschutz wird als Zusatz mit einbezogen.

Besser ist es eine selbständige BUV abzuschließen. Warum? Über 70% aller Lebensversicherungsverträge werden vorzeitig beendet. Kündigt man eine BUZ dann ist nicht nur die Lebensversicherung beendet, es ist auch der BU-Schutz weg. Das kann fatale Folgen haben. Eine vollständige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erhalte ich nämlich nur, wenn ich wirklich ganz gesund bin (also mich nicht nur gesund fühle, sondern das auch im Sinne der Versicherung bin. Da gibt es oft gewaltige Unterschiede.) Daher ist es so wichtig, eine BUV so früh wie nur irgend möglich abzuschließen, da man in jungen Jahren gesünder ist. Gab es zum Zeitpunkt der Antragsprüfung in den letzten Jahren irgendwelche Erkrankungen oder Beschwerden oder war man sehr oft beim Arzt, dann wird einem leider sehr häufig kein vollständiger Versicherungsschutz mehr angeboten. Es werden dann Ausschlüsse vorgenommen (z.B. der Rücken wird nicht mehr mitversichert) oder gewaltige Zuschläge verlangt (z.B. doppelter Beitrag aufgrund von Problemen mit zu hohem Blutdruck) oder es wird komplett abgelehnt. Es kommt immer wieder vor, dass Versicherte eine BUZ kündigen, weil Sie gerade dringend Geld brauchen und denken, dass sie ja ganz gesund sind und dann verzweifeln, weil sie keinen Versicherer mehr finden, der ihnen einen normale Annahme für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen. Daher – lieber getrennte Produkte. Das kostet auf den ersten Blick manchmal mehr. Es bietet jedoch auch mehr Flexibilität und die ist heute viel zu wichtig. Als Student brauchen Sie i.d.R. den Todesfallschutz noch nicht, Sie sind nicht der Alleinverdiener, der die Hinterbliebenen absichern muss. Bei einer BUZ haben Sie jedoch stets diesen Todesfallschutz mit abgeschlossen und zahlen diesen auch mit. Schließen Sie zu dem Zeitpunkt eine Risikolebensversicherung ab, zu dem Sie diese auch tatsächlich brauchen. Schließen Sie vor allem Dingen dann auch die Art von Risikolebensversicherung ab (z.B. konstante Versicherungssumme oder fallende zur Finanzierung eines Kredites) die richtig für Sie und Ihre Situation ist. Bei vielen Tarifen ist die Höhe der BU-Rente von der Höhe der Versicherungssumme abhängig. Das schränkt Sie in der individuellen Gestaltung ein.

Viele wollen keine selbständige BUV abschließen, da sie hier das Gefühl haben, dass das Geld ja alles weg ist, wenn man nie Leistungen in Anspruch genommen hat. Bei einer BUZ mit einer Kapitallebensversicherung gibt es am Schluss aber eine Auszahlung. Hier bitte nicht vom Gefühl leiten sondern den Verstand walten lassen.

Es wird immer wieder eine BUZ empfohlen, da man den Vertrag so machen kann, dass im Falle der BU die Beiträge zur Lebensversicherung beitragsfrei sind und so das Sparziel dennoch erreicht wird. Sie können diese Beitragsfreistellung aber auch bei getrennten Produkten vereinbaren, also wenn Sie eine BUV abschließen und zusätzlich extra eine Lebensversicherung, falls diese für Sie die richtige Kapitalanlage darstellt.

d) Eine sehr strenge Antragsprüfung:

Auf diesen Punkt möchte ich noch einmal gesondert verweisen, denn dieser ist der Hauptgrund, warum Sie sich am besten bereits als Student schon gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichern. (Ein weiterer Grund ist die bereits erwähnte Zuordnung zur günstigsten Berufsgruppe, die bei fast allen Studiengängen gemacht wird. Ausnahmen sind z.B. Künstler, Lehrer oder z.T. auch Chemiker, Geologen und Tierärzte. Noch ein Grund ist, dass die Beiträge bei einem so frühen Abschluss nicht so hoch sind.)

Bei der Antragsprüfung sind eine Reihe von Gesundheitsfragen zu beantworten. (Wenn man sich sehr hoch versichern möchte, werden auch zusätzliche Untersuchungsberichte und Laborwerte eingefordert. Als Student werden Sie aber noch nicht so hoch versichert, ist also noch kein Thema für Sie.) Bei den meisten Versicherern werden die letzten 5 Jahre der Krankheitsgeschichte abgefragt, bezüglich stationären Aufenthalten bzw. Kurbehandlungen wird meist ein Zeitraum von 10 Jahren erfragt. Die Fragen sind so gestellt, dass man mit "ja“ oder "nein“ antwortet. Wird eine Frage mit "ja“ beantwortet (eine Frage ist z.B. oft, ob man die letzen 5 Jahre mal beim Arzt war), dann ist diese näher zu erläutern. Hier ist dann anzugeben, wann man wegen was bei wem war und ob eine erfolgreiche Behandlung stattgefunden hat. Durch die Unterschrift auf den Antrag, werden die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden. Der Versicherer hat daher dann die Möglichkeit (von der er auch oft und gerne Gebrauch macht), den angegebenen Arzt anzuschreiben und genaue Auskünfte über die Behandlung und den Behandlungserfolg zu erfragen. Bei fast allen Angaben, die über eine Vorsorgeuntersuchung oder eine Erkältung hinaus gehen, werden die Ärzte von den Versicherungen angeschrieben. Es geht also nicht darum, ob Sie sich im Moment gesund fühlen oder nicht, es geht einfach darum, ob in den letzen Jahren irgendetwas war oder nicht und wenn ja, dann schaut die Versicherung genau was. Jeder Versicherer hat dann seine Zahlen und Statistiken und entscheidet, ob eine normale Annahme gemacht wird oder eben nicht. Wenn Erkrankungen waren, wird inzwischen sehr häufig keine normale Annahme mehr gemacht.

Daher kann man es nicht oft genug sagen: so früh versichern, wie möglich!! Versichern Sie sich gegen Berufsunfähigkeit unbedingt, so lange Sie noch gesund sind. Die BU-Versicherung gehört heute zu den elementaren Versicherung. Jeder sollte eine haben, doch viele bekommen keine, weil Sie nicht mehr ganz gesund sind.

3. Fazit:

Eine Unfallversicherung ist für die Absicherung von Unfällen in der Freizeit durchaus sinnvoll, vor allem für Studenten, die Freizeitsport betreiben. Wenn man eine Grundabsicherung will, reicht es, eine Invaliditätssumme abzuschließen. Eine Höhe von 100000.- € ist sinnvoll. Lässt man all die anderen Bausteine, die durch die Gesellschaften angeboten werden, weg, dann ist der Versicherungsschutz gar nicht so teuer. Für ca. 80 € Jahresbeitrag (z.B. bei InterRisk) ist diese Absicherung schon möglich. Der Schutz kann dann noch durch eine Progression erhöht werden. Bei Vollinvalidität wird dann eine entsprechend höhere Summe gezahlt. Das kostet zwar etwas mehr, aber für gut 100.- € Jahresbeitrag ist das durchaus sinnvoll. Nachteil der Unfallversicherung ist die Tatsache, dass bei Krankheit nicht geleistet wird. Es gilt daher festzuhalten, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer die bessere und wichtigere Absicherung ist. Diese ist aber auch wesentlich teurer. Hier liegt der Jahresbeitrag dann schon bei ca. gut 300.- €, wenn man eine Versicherungsdauer bis Endalter 65 wählt und eine BU-Rente von 750.- € (ein im Prinzip noch viel zu geringer Wert, um sich richtig abzusichern.) Daher die Empfehlung. Bevor man gar keinen Schutz hat, erst einmal eine Unfallpolice mit 100000.- € Invaliditätssumme und 225 Prozent Progression abschließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dann aber auf alle Fälle noch abschließen, solange man noch Student ist, denn: Als Student wird man i.d.R. der günstigsten Berufsgruppe 1 bzw. A zugeordnet. (Es gibt natürlich aus Ausnahme, wie z.B. Musiker oder Sozialpädagogen oder Lehrer.) Diese Berufsgruppe ist für Berufe mit einem geringeren Risiko einer Berufsunfähigkeit (Dachdecker oder Kellner sind z.B. meist in der Berufsgruppe 3) und ist daher preislich günstiger. Sollten Sie nach dem Studium nicht gleich in Ihrem Beruf arbeiten können, dann bleiben Sie dennoch in der günstigen Berufsgruppe drin. Sollten Sie also zur Überbrückung einige Zeit z.B. kellnern, dann sind Sie dennoch zum günstigen Preis eines Akademikers gegen Berufsunfähigkeit versichert. Als Student sind Sie noch jung und noch gesund! Das A und O für eine guten Abschluss. Die BUV kann man dann also gut gegen Ende des Studiums abschließen. Wählen sie auf alle Fälle eine Tarif, bei dem Sie die BU-Rente zu einem spätern Zeitpunkt noch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Dabei sind Erhöhungsangebote, die nicht an das Eintreten eines bestimmten Ereignisses geknüpft sind, besser. (Wird z.B. angeboten von der Alten Leipziger oder vom Volkswohl Bund.) Schließen Sie die BU-Police nicht ohne Beratung durch eine unabhängigen Makler ab. Die Tarifwerke sind sehr kompliziert und die kleinen Unterschiede sind eindeutig da. Klären Sie beim Abschluss auch unbedingt ab, wie der Versicherungsschutz im Ausland gilt und ob im Falle einer BU Untersuchungen in Deutschland zu machen sind. Sollten Sie nämlich ggf. mal für längere Zeit im Ausland arbeiten, ist dies ein äußerst wichtiger Punkt. Nach erfolgter Annahme der BU-Police ist die Unfallversicherung überflüssig und kann gekündigt werden.

Es gilt aber: falls es der Geldbeutel erlaubt, keine Unfallpolice, sondern sofort die BUV abschließen.