Häufig gestellte Fragen und Antworten zur studentischen Krankenversicherung
Wichtig: Wenn Ihre eigene Fragen zur privaten Krankenversicherung für Studenten habt, dann könnt ihr uns diese hier stellen. Um Spam zu vermeiden müsst Ihr euch kurz registrieren. Dieser Service ist natürlich kostenlos und wir schicken euch keinerlei Werbe-E-Mails.
FAQ: Soll ich die billigste private Krankenversicherung nehmen, oder soll ich auf einen beitragsstabilen Tarif achten?
Das hängt davon ab, ob Sie auch nach Ihrer Studienzeit in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen oder wieder in die GKV wollen. Beabsichtigen Sie dauerhaft in der Privaten zu blieben, sollten Sie auf jedenfall einen beitragsstabilen Tarif wählen.
Das hängt davon ab, ob Sie auch nach Ihrer Studienzeit in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen oder wieder in die GKV wollen. Beabsichtigen Sie dauerhaft in der Privaten zu blieben, sollten Sie auf jedenfall einen beitragsstabilen Tarif wählen.
FAQ: Ich bin kostenlos über die Familienversicherung bei meinem Vater versichert. Nebenbei arbeitte ich und verdiene damit 300 Euro im Monat. Muss ich mich nun selbst versichern?
Nein wenn Ihr Einkommen nicht mehr als 400 Euro pro Monat beträgt können Sie bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert bleiben.
Nein wenn Ihr Einkommen nicht mehr als 400 Euro pro Monat beträgt können Sie bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert bleiben.
FAQ: gibt es Sonderregelungen bezüglich der 20 Stunden-Grenze?
In Ausnahmefällen kann von der sogenannten 20-Stunden-Grenze abgewichen werden. Die Dauer der wöchentlichen Arbeitsbelastung ist nicht zwingend entscheidend, wenn die Arbeit nicht Ihr Studium belastet.
In Ausnahmefällen kann von der sogenannten 20-Stunden-Grenze abgewichen werden. Die Dauer der wöchentlichen Arbeitsbelastung ist nicht zwingend entscheidend, wenn die Arbeit nicht Ihr Studium belastet.
FAQ: Bin ich verpflichtet, die nebenberufliche Selbständigkeit der Krankenkasse zu melden?
Den gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie grundsätzlich alle Einkünfte melden, da die gesetzlichen Krankenkassen Ihren Beitrag über den monatlichen Verdienst berechnen, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, wo dies egal ist.
Den gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie grundsätzlich alle Einkünfte melden, da die gesetzlichen Krankenkassen Ihren Beitrag über den monatlichen Verdienst berechnen, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, wo dies egal ist.
FAQ: Wieviel darf ich als Student im Jahr verdienen, ohne dass ich mich "extra" versichern muss?
Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn Ihr Gesamt-Einkommen 400 Euro pro Monat überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.
Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn Ihr Gesamt-Einkommen 400 Euro pro Monat überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.
FAQ: Wieviel darf ich pro Monat dazu verdienen? Ist es entscheidend, wie viele Stunden ich jobbe
Nein wenn Ihr Einkommen nicht mehr als 400 Euro pro Monat beträgt können Sie bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert bleiben. Studenten, die eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Nein wenn Ihr Einkommen nicht mehr als 400 Euro pro Monat beträgt können Sie bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert bleiben. Studenten, die eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
FAQ: Was bdeudet die Bürgerversicherung für Studenten?
Erstmal nichts weil diese noch nicht beschlossen wurde. Falls diese eingeführt wird, haben Sie keine Wahlmöglichkeit mehr - d.h. Sie können sich nur noch zusätzlich privat versichern aber nicht mehr ausschliesslich.
Erstmal nichts weil diese noch nicht beschlossen wurde. Falls diese eingeführt wird, haben Sie keine Wahlmöglichkeit mehr - d.h. Sie können sich nur noch zusätzlich privat versichern aber nicht mehr ausschliesslich.
FAQ: Muss ich mich auch dann selbst versichern, wenn ich monatlich nur geringfügig über 400 Euro verdiene, aber dennoch unter der 20-Wochenstunden-Grenze bleibe?
Ja! Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn Ihr Gesamt-Einkommen 400 Euro pro Monat überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.
Ja! Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn Ihr Gesamt-Einkommen 400 Euro pro Monat überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.
FAQ: Gibt es Unterschiede zwischen Semesterferien und Semester? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus?
Semesterferien bzw. Semester werden unterschiedlich gesehen. Wenn Sie in den Semesterferien jobben, wird die wöchentliche Begrenzung der Stundenzahl aufgehoben - Sie werden also nicht als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.
Semesterferien bzw. Semester werden unterschiedlich gesehen. Wenn Sie in den Semesterferien jobben, wird die wöchentliche Begrenzung der Stundenzahl aufgehoben - Sie werden also nicht als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.
FAQ: Wie lange gibt es die kostenlose Familienversicherung bei den Eltern? Wann muss ich mich selbst versichern?
Sie können bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert bleiben. Wenn Sie Wehrdienst/Zivildienst geleistet haben verlängert sich diese Zeit um die Dienstzeit.
Sie können bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert bleiben. Wenn Sie Wehrdienst/Zivildienst geleistet haben verlängert sich diese Zeit um die Dienstzeit.
FAQ: Wonach richtet es sich, ob ein Praktikum versicherungspflichtig wird?
Das hängt vom Zeitpunkt des Praktikums ab. Wenn Sie das Praktikum während der Studienzeit als Zwischenpraktikum absolvieren bleibt werden Sie nicht versicherungspflichtig.
Das hängt vom Zeitpunkt des Praktikums ab. Wenn Sie das Praktikum während der Studienzeit als Zwischenpraktikum absolvieren bleibt werden Sie nicht versicherungspflichtig.