Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) für Studenten, die bereits vor dem Studium berufstätig waren und/oder bereits verheiratet sind:
Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, für einen Schaden, den Sie verursacht haben, zu haften. Eine PHV sichert Sie hier ab. Aus Unvorsichtigkeit oder einfach mal Leichtsinn kann, wenn´s dumm kommt, ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Für diesen Schaden müssen Sie dann aufkommen und zwar in gesamte Höhe. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen. Als Student stehen Sie am Anfang Ihres Lebens. Ein Haftpflichtfall (Privathaftpflicht) kann diesen Lebensstart komplett zunichte machen. Ein extrem hohes Risiko, das für wenig Geld abgesichert werden kann
. Viele Versicherer bieten Tarife mit Selbstbehalt an. Schließlich versichert man sich ja nicht, damit z.B. eine zerbrochene Glasschüssel des Nachbarn wieder ersetzt wird, sondern um ein Risiko abzudecken, das man aus eigener Kraft nicht mehr unbeschadet wiedergutmachen kann. Mit Selbstbehalt ist der Versicherungsschutz dann noch günstiger. Die PHV ist hier wirklich die wichtigste aller Versicherungen.
Wenn Sie direkt nach dem Schulabschluss ein Studium beginnen, oder wenn sie direkt nach dem Schulabschluss eine Ausbildung machen und dann im Anschluss daran gleich ein Studium machen, dann sind Sie, solange Sie unverheiratet bleiben, bei den Eltern mitversichert! (hier gehts zur Startseite - privaten Krankenversicherung - Stu-K.de) Dann ist der Abschluss einer eigenen PHV noch nicht nötig. Für alle anderen gilt – sofort eine PHV abschließen, sofern man noch keine hat!
Übrigens: Bei den meisten Tarifen gibt es einen Partner-Tarif. Wenn man also mit dem Freund oder der Freundin zusammenzieht und eine Lebensgemeinschaft begründet, reicht eine Versicherung. Die kostet dann etwas mehr, aber lange nicht so viel wie 2 einzelne Versicherungen.
Wenn Sie direkt nach dem Schulabschluss ein Studium beginnen, oder wenn sie direkt nach dem Schulabschluss eine Ausbildung machen und dann im Anschluss daran gleich ein Studium machen, dann sind Sie, solange Sie unverheiratet bleiben, bei den Eltern mitversichert! (hier gehts zur Startseite - privaten Krankenversicherung - Stu-K.de) Dann ist der Abschluss einer eigenen PHV noch nicht nötig. Für alle anderen gilt – sofort eine PHV abschließen, sofern man noch keine hat!
Übrigens: Bei den meisten Tarifen gibt es einen Partner-Tarif. Wenn man also mit dem Freund oder der Freundin zusammenzieht und eine Lebensgemeinschaft begründet, reicht eine Versicherung. Die kostet dann etwas mehr, aber lange nicht so viel wie 2 einzelne Versicherungen.