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KFZ-Versicherung

  • KFZ-Haftpflicht: unerlässlich
  • Teilkasko: kann sinnvoll sein
  • Vollkasko: für Neufahrzeuge unerlässlich; egal ob gekauft, geleast oder finanziert;
  • Schutzbrief: sinnvoll; bei Fahrten ins Ausland wichtig
Wenn Sie ein Fahrzeug (Auto, Motorrad, Moped) fahren, dann müssen Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist Voraussetzung, damit Sie Ihr Fahrzeug überhaupt anmelden können. Sie beginnen einen Vertrag mit einer hohen SF-Klasse (SF = Schadenfreiheit). Mit jedem unfallfreien Jahr, wird diese günstiger und auch die Beiträge werden günstiger. Muss die Versicherung mal wegen einem Unfall regulieren, dann steigt die SF-Klasse wieder an und die Beiträge werden wieder höher. Aus diesem Grunde sollte man Schäden bis 500 € selbst übernehmen. Bei geringfügig höheren Schäden kann man sich von der Versicherung ausrechnen lassen, was nun günstiger ist.


Übrigens: Sie haben einen Schaden verursacht und wollen aufgrund der geringen Schadenhöhe Kosten selbst tragen – melden Sie den Schaden dennoch der Versicherung. Eine Nichtmeldung kann böse Folgen haben. Der Geschädigte lässt das Fahrzeug begutachten, die Schäden sind viel höher, er meldet dies Ihrer Versicherung und diese stellt dann fest, dass Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind. Also auch bei geringen Schäden anmelden, dass es einen Schaden gab, dass dieser aber voraussichtlich sehr gering ist und daher von Ihnen sehr wahrscheinlich selbst übernommen wird. Sollte die Versicherung dann dennoch regulieren, können Sie die Kosten (meist sogar in Raten auf 6 Monate verteilt) an die Versicherung zurückzahlen.
Die Typenklasse eines Fahrzeuges beeinflusst die Höhe der Beiträge zur KFZ-Haftpflichtversicherung (weitere Infos zur Kfz-Haftpflichtversicherung). Es kann daher durchaus sinnvoll sein, vor dem Kauf eines Fahrzeuges in Erfahrung zu bringen, welche Typenkasse das Modell hat. Die günstigste ist die Typenklasse 10, die teuerste ist die Typenklasse 25. Ein Anruf bei der Versicherung genügt, um die Typenklasse zu erfragen.
Auch die Regionalklasse beeinflusst den Preis. Deutschland ist in 444 Zulassungsgebiete eingeteilt. Sind in Ihrem Gebiet sehr viele Unfälle, dann wirkt sich dies ungünstig auf die Beiträge aus, sind sehr wenig Unfälle, dann wirkt es sich günstig aus.
Noch ein Wort zu SF-Klasse und Prozentsatz des zu zahlenden Beitrages. Wie oben erwähnt sinkt die SF-Klasse mit den unfallfreien Jahren und auch der Prozentsatz des zu zahlenden Beitrages sinkt. Wie der Zusammenhang von SF-Klasse und %-Satz geregelt wird ist nicht vorgegeben, da gibt es Unterschiede bei den Versicherungsgesellschaften. Sollten Sie also Wechseln, dann nehmen Sie Ihre SF-Klasse mit, an dem %-Satz kann sich jedoch was ändern.
Es gibt übrigens Gesellschaften, die bei Fahranfängern nicht mit einem %-Satz von 230 anfangen. Man sollte also unbedingt Vergleiche einholen, auch beim ADAC anfragen ist sinnvoll. Empfehlenswert ist es, bereits als Student ein Moped anzumelden. Das kostet nicht viel Versicherung und (bei Unfallfreiheit) sinkt die SF-Klasse. Diese gilt dann später bei der Anmeldung eines KFZ (weitere Infos dazu: KFZ Versicherung).
Die Versicherungsgesellschaften bieten noch Zusätze zur KFZ Haftpflichtversicherung an. Diese sind
 
  • Teilkasko
  • Vollkasko
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbrief

 
Der Unterschied zwischen Kasko und Haftpflicht ist einfach: Die Haftpflicht ist da, damit Schäden am unfallgegnerischen Fahrzeug übernommen werden. Die Kasko ist da, damit Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen werden. Wer eine Vollkasko abschließt, hat immer auch die Teilkasko mit dabei.
Diebstahl: Man unterscheidet hier Teilentwendung und Vollentwendung. Bei der Vollentwendung ist das ganze Fahrzeug weg, bei der Teilentwendung nur Teile. Versichert sind nur Teile, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Dinge, die im Fahrzeug lagen sind nicht mitversichert. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, Diebstahl aus Fahrzeug über die Hausratversicherung mit abzuschließen.
 
  • Brand bzw. Explosion
  • Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag
  • Wildschaden mit Haarwild (also nicht mit Federvieh oder Haustieren)
Glasbruch: Bei einem Steinschlag wird häufig die Windschutzscheibe nur leicht beschädigt, so dass es nicht gleich zu einem Riss kommt. Nun will man das nicht gerne Reparieren lassen, denn eine Reparatur (ca. 85 € pro Einschlag) muss vom Selbstbehalt getragen werden – Falsch! Bei einer Reparatur fällt der Selbstbehalt in der Regel weg. Der Versicherung ist es lieber, die 85 € zu bezahlten, als dann später den Windschutzscheibenwechsel, der einige Hundert Euro kostet.
Marderbiss: Beim Marderbiss werden häufig nur die Schäden durch den Marderbiss übernommen, nicht Folgeschäden, die durch ein Fahren nachträglich noch entstehen. Sollte man also einen Schaden durch einen Marderbiss erkennen, nicht weiterfahren, sondern lieber den meist integrierten Schutzbrief in Anspruch nehmen und das Fahrzeug abholen lassen.
Wer viel über Land fährt, sollte über eine Teilkasko nachdenken, da Wildschäden gar nicht so selten sind und häufig sehr hohe Schadensummen verursachen. Einen Wildschaden muss man übrigens unbedingt sofort beim Förster oder bei der Polizei melden. Man erhält dann eine Bestätigung für den Wildschaden. Und kommen Sie bitte nie auf die Idee ein Tier in den Kofferraum einzuladen. Das ist ein Vergehen und nennt sich Wilderei!
Die Vollkasko leistet bei allen anderen selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug und zusätzlich auch bei Vandalismusschäden. Nicht leistet Sie bei Verschleiß bzw. Pannen. Bei der Vollkasko gibt es, wie auch bei der Haftpflichtversicherung, Schadenfreiheitsrabatte. Wer also viele Jahre die Vollkasko nicht in Anspruch nimmt, zahlt immer weniger Beiträge. Das kann soweit gehen, dass der Vollkaskoschutz günstiger kommt, als eine Teilkaskopolice.
Eine Insassen-Unfallversicherung brauchen Sie nicht. Sind Sie am Unfall nicht Schuld, kommt die unfallgegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung für die "Schäden“ an den Mitfahrern auf, sind Sie am Unfall schon Schuld, kommt Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung auf. Die Gefahr einer eigenen Invalidität ist abzusichern, jedoch besser über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder, falls diese noch zu teuer ist, über eine Unfallversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Unfall und Krankheit, die Unfallversicherung bei Unfall, die Insassen-Unfallversicherung nur bei KFZ-Unfällen.
Ein Schutzbrief, den die Versicherung zusätzlich mit anbietet, ist empfehlenswert. Er kostet nur einen geringen Aufpreis und dennoch erhält man ganz schön viel dafür. (Wann gibt es das schon!) Sie bekommen eine 24h-Hotline-Telefonnummer und über diese können Sie Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen sind für ca. 10 € im Jahr (der Aufpreis variiert zwischen 6 und 20 € und ist somit viel niedriger als ein extra abgeschlossenes Produkt) viele Leistungen im Notfall. Man erhält Hilfe bei Unfall und Panne. (Bei Panne leistet übrigens auch die Mobilität. Über diese erhalten Sie meist auch einen Mietwagen.) So wird man z.B. in die nächste Werkstatt abgeschleppt. Einmal abschleppen würde ohne Schutzbrief rund 150 – 200 € kosten. Weitere Leistungen sind z.B. ein Mietwagen (hier jedoch häufig nur, wenn man mit dem Fahrzeug weiter als 50 km Luftlinie von zu Hause entfernt ist; sonst ist man nämlich nicht auf Reisen und der Schutzbrief bietet den Mietwagen nur für Reisende), Übernachtungskosten, Zugtickets, Autorücktransport (wenn vor Ort tatsächlich nicht repariert werden kann) oder Ersatzteilversand. Ein extra abgeschlossener Schutzbrief hat noch etwas erweiterte Leistungen ist dafür aber um ein gutes Stück teurer.