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Krankenversicherung (KV)

Wenn man sich an einer Uni einschreiben will, braucht man einen Nachweis über eine Krankenversicherung. Es ist also Pflicht, krankenversichert zu sein. Ein entscheidendes Alter ist das 25. Lebensjahr. Wenn Ihre Eltern gesetzlich versichert sind, dann sind Sie als deren Kind bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.

 
Ab den 25. Lebensjahr müssen Sie sich dann selbst versichern. Der monatliche Beitrag ist festgelegt und bei allen GKV gleich. Derzeit sind das monatlich 54,52 Euro. Wenn Sie länger als 14 Semester oder über das 30. Lebensjahr hinaus studieren, gilt dieser festgesetzte Beitrag nicht mehr. Ab dann ist die KV in der Regel teurer. Sind Ihre Eltern privat krankenversichert, dann gibt es keine Möglichkeit der Familienversicherung, dann besteht für Sie eine extra Versicherung. Sie können sich als Student dann entweder gesetzlich oder auch bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Wer als Student privat krankenversichert ist, kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Der Eintritt in eine gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums nicht möglich. Bei der PKV ist der Versicherungsschutz erst mal häufig teurer als bei der gesetzliche KV.