Rechtschutzversicherung
- unnötig!
- evtl. überlegenswert: Verkehrsrechtschutzversicherung
Geleistet wird erst nach einer Prüfung auf Erfolgsausicht der Klage. Hier leistet man sich in vielen Fällen besser ein Beratungsgespräch beim entsprechenden Fachanwalt, das kostet dann ca. so viel wie der Jahresbeitrag zur Rechtschutzversicherung. Man kann sich auch an den Verbraucherschutz wenden. Dort kann man einen Termin für eine Rechtsberatung vereinbaren. Leider muss man oft lange auf einen freien Termin warten.
Häufig gibt es übrigens auch die Möglichkeit im Streitfall eine Schieds- oder Schlichtungsstelle (bei Streitfällen im Handel, Gewerbe, bei Dienstleistungen oder im Gesundheitswesen) aufzusuchen.
Wer viel unterwegs ist, kann über eine Verkehrsrechtschutzversicherung nachdenken. Sie bietet Schutz gegen unberechtigte Schadenersatzforderungen. Solange man nicht mit dem Auto unterwegs ist, sondern als Radfahrer oder Fußgänger, kann man sich meist auch an der Versicherer der Privathaftpflichtversicherung wenden.