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Reiserücktrittversicherung

  • unnötig!

Eine Reiserücktrittversicherung ist nur dann überlegenswert, wenn jemand
  • sehr früh den Urlaub bucht,
  • eine ziemlich teure Reise bucht und/oder
  • mit Kindern reist oder auf Menschen zu achten hat, die man ggf. kurzfristig doch nicht alleine lassen kann (z.B. Pflegefall).

Man muss allerdings beachten, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht in jedem Fall leistet. Meist nur bei:
  • schwerer Krankheit
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit
  • Tod eines Angehörigen
  • Einbruch zu Hause während der Reise
  • Schwangerschaft
Einige Versicherer leisten auch bei Jobverlust. Der Versicherte muss immer einen Selbstbehalt zahlen.
Bei einem Abschluss sollte man unbedingt erfragen: Wird nur bei einem Reiserücktritt vor Antritt der Reise geleistet oder wird auch bei Reiseabbruch geleistet? Empfehlenswert ist ein Vertrag, der auch bei Reiseabbruch leistet.