Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung

Die Ertragsausfallversicherung ist dafür da, um im Anschluss an einen ersatzpflichtigen Sachschaden den nicht mehr zu erwirtschaftenden Gewinn und die fortlaufenden Kosten zu ersetzen. Wenn z.B. die Betriebsstätte durch ein Feuer starken Schaden nimmt, ersetzt diese Versicherung die laufenden Kosten und auch den entgangenen Gewinn.

Dabei gibt es für Betriebe eine Betriebsunterbrechungsversicherung und für Freiberufler die - für das vergleichbare Risiko - Honorarausfallversicherung.