Beiträge zur Krankenversicherung
Versicherungspflichtige Studenten haben die Beiträge für das Semester in Höhe von 265,20 € zur Krankenversicherung und 47,46 € zur Pflegeversicherung (dies entspricht einem monatlichen Beitrag von 44,20 € bzw. 7,91 €) vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die Satzungen der Krankenkassen können andere Zahlungsweisen vorsehen. Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.
Für Studenten, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben.
Für Studenten, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung der Krankenkasse geregelt.
Für Studenten, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben.
Für Studenten, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung der Krankenkasse geregelt.