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Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung

Jeder Studienbewerber muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem Studienbewerber eine Bescheinigung darüber aus,
- ob er versichert ist oder
- ob er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht Versicherungspflichtig ist.
Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.