Den meisten Selbständigen steht es frei, ob Sie ich beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger versichern wollen oder lieber privat. Wer sich über die gesetzliche Rente versichert, muss, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse auch, die Beiträge alleine bezahlen. Es ist ja kein Arbeitgeber da, der die Hälfte übernehmen würde.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei knappen 20%.
Pflichtversichern müssen sich Selbstständige bestimmter Berufe, die mehr als 400.- EURO (Gewinn) im Monat verdienen. Zu diesen Berufen gehören Lehrberufe, Heil -und Pflegeberufe. Zudem sind all jene betroffen, die 5/6 Ihrer Rechnungssumme an ein und den selben Auftraggeber leiten.
Für alle jene besteht eine Pflicht zur Rentenversicherung und gehört man diesem Personenkreis an, muss man sich selbst beim Rentenversicherungsträger melden. Berufsanfänger können sich übrigens die ersten Jahre von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Man muss sich das aber bestätigen lassen, es geht nicht, dass man sich einfach nicht beim Rentenversicherungsträger meldet. Die reagieren da auch ziemlich ungemütlich und fordern durchaus nicht gezahlte Beiträge ein.
Wer sich frei entscheiden kann, kann sich überlegen bzw. ausrechnen, welche Lösung für ihn die bessere ist - gesetzliche oder private Rentenversicherung. Sich freiwillig gesetzlich zu versichern kann unter Umständen interessant sein, wenn dies einen Riestervertrag mit umfangreichen Förderungen ermöglicht, z.B. weil Kinder da sind. Hier sollte man sich von einem unabhängigen Fachmann beraten lassen. In manchen Städten werden auch an Volkshochschulen und entsprechenden Einrichtungen inzwischen Kurse angeboten, die einen helfen, ins komplexe Thema Altersvorsorge einsteigen zu können. Da man sich als Selbständiger um dieses Thema kümmern muss, kann so etwas durchaus empfehlenswert sein.
Um die Altersvorsorge muss man sich von Anfang an kümmern. Sie muss nicht gleich zu Beginn der Existenzgründung endgültig angelegt sein, man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass das Vorsorgen für das Alter immer teurer wird, je später man damit beginnt.
Wer sich freiwillig bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern möchte, kann angeben, welches Einkommen er versichern möchte. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 79,60 EURO im Monat der Maximalbeitrag bei 1044,75 EURO. Je mehr man einzahlt, umso höher ist ganz einfach später die Rente.
Wenn man wieder aussteigen möchte, ist das jederzeit möglich.
Es gäbe auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Pflichtversicherung zu stellen (also nicht freiwillig versichert). Dann wird das tatsächliche Einkommen herangezogen, um den genauen Wert der Beiträge zu errechnen. Den Antrag auf Pflichtversicherung kann man allerdings nur in den ersten 5 Jahren der Selbständigkeit stellen und man kann diese auch nicht einfach beenden. Sie endet nur, wenn dann auch die selbständige Tätigkeit wieder endet.