Voraussetzungen für Versicherungsschutz in der GKV
Es gibt sowohl für die gesetzlichen Kassen, als auch für die privaten Versicherungen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, dass man sich dort versichern kann.
Nicht für jedermann ist Versicherungsschutz bei der GKV möglich.
Ein Eintritt in die GKV als Selbständiger ist nur möglich, wenn man vor der Selbständigkeit mind. 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate gesetzlich krankenversichert war (Vorversicherungszeit) UND noch keine 55 Jahre alt ist.
Zur Vorversicherungszeit zählen:
WICHTIG:
Sollte die Versicherungspflicht bei der GKV erlöschen, man aber bei der GKV bleiben wollen, dann muss man sich freiwillig weiterversichern. Hierzu hat man eine Frist von 3 Monaten einzuhalten!!!
Ein Eintritt in die GKV als Selbständiger ist nur möglich, wenn man vor der Selbständigkeit mind. 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate gesetzlich krankenversichert war (Vorversicherungszeit) UND noch keine 55 Jahre alt ist.
Zur Vorversicherungszeit zählen:
- Mitglied über die studentische Krankenversicherung bzw. die Familienversicherung der Eltern
- Arbeitsverhältnisse
- Versicherungsverhältnis über die Agentur für Arbeit.
WICHTIG:
Sollte die Versicherungspflicht bei der GKV erlöschen, man aber bei der GKV bleiben wollen, dann muss man sich freiwillig weiterversichern. Hierzu hat man eine Frist von 3 Monaten einzuhalten!!!