Krankentagegeldversicherung
Wer sich privat krankenversichert, kann eine private Krankentagegeldversicherung über diese Versicherung mit abschließen.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss dies entweder über einen Wahltarif bei der gesetzlichen Kasse machen (Vertragslaufzeit mindestens 3 Jahre) oder auch eine extra private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Die Krankentagegeldversicherung ist für Selbständige insofern wichtig, da mit einer Krankheit häufig ein Verdienstausfall einher geht.
Wer angestellt arbeitet ist im Falle einer längeren Erkrankung recht gut abgesichert. Zuerst besteht eine 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und dann erhält man Krankengeld als Entgeltersatzleistung von der Krankenkasse. Längstens wird Krankengeld jedoch für ein und die selbe Erkrankung 78 Wochen (innerhalb einer Frist von 3 Jahren) gezahlt. Dabei sind die 6 Wochen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers enthalten.
Dies gilt allerdings wirklich nur für gesetzlich Versicherte, die in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeiten. Wer freiwillig versichert ist, erhält keine derartige Leistung!! Dafür zahlen freiwillig Versicherte auch einen ermäßigten Beitragssatz, der mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.09 bei 14.9% liegen wird.
Die Krankentagegeldversicherung ist für Selbständige insofern wichtig, da mit einer Krankheit häufig ein Verdienstausfall einher geht.
Wer angestellt arbeitet ist im Falle einer längeren Erkrankung recht gut abgesichert. Zuerst besteht eine 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und dann erhält man Krankengeld als Entgeltersatzleistung von der Krankenkasse. Längstens wird Krankengeld jedoch für ein und die selbe Erkrankung 78 Wochen (innerhalb einer Frist von 3 Jahren) gezahlt. Dabei sind die 6 Wochen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers enthalten.
Dies gilt allerdings wirklich nur für gesetzlich Versicherte, die in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeiten. Wer freiwillig versichert ist, erhält keine derartige Leistung!! Dafür zahlen freiwillig Versicherte auch einen ermäßigten Beitragssatz, der mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.09 bei 14.9% liegen wird.