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Gesetzliche (oder private) Krankenversicherung

Während es früher Selbständigen freigestellt war, ob sie sich krankenversichern oder nicht, besteht inzwischen eine Versicherungspflicht.
 

 
Seit dem 01.04.07 müssen sich alle, die ursprünglich mal gesetzlich krankenversichert waren und dann zwischenzeitlich unversichert waren, wieder bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und auffliegt, muss sich sofort versichern und alle Beiträge ab dem 01.04.07 nachzahlen.
 
Alle Selbständigen, die früher privat versichert waren, müssen sich ab spätestens dem 01.01.09 bei einem privaten Krankenversicherer versichern. Hierfür müssen die privaten Versicherer einen Basistarif anbieten. Zum Abschluss des Basistarifes müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Der Leistungsumfang muss dem der gesetzlichen Kassen entsprechen und die Prämien dürfen den Höchstsatz der gesetzlichen Kassen nicht überschreiten.