Die private Altersvorsorge
Bei der Altersvorsorge genießt man als Selbständiger keinen Rentenversicherungsschutz wie ein Arbeitnehmer. Aus diesem Grunde ist es unumgänglich, privat für das Alter vorzusorgen. Irgendwann will man das Arbeiten aufhören, braucht dann aber dennoch ein regelmäßiges Einkommen, eine Rente. Es gilt also, Strukturen zu schaffen, die diesen Finanzfluss später bewerkstelligen.
Als Existenzgründer hat man i.d.R. das Problem, dass die Einkünfte noch recht unsicher und vor allen Dingen auch unregelmäßig sind. Diese Unsicherheit sollte man bei der Wahl der Altersvorsorgeprodukte unbedingt einkalkulieren. Ein Produkt, das man bei den ersten Zahlungsschwierigkeiten kündigen müsste, ist sicherlich kein guter Tipp. Sollte man einmal unvorhergesehen Geld brauchen oder monatliche Raten nicht mehr zahlen können, darf das keine zu großen Verluste bedeuten. Das unregelmäßige Einkommen sollte den Existenzgründer allerdings nicht davon abhalten, die Altersvorsorge auf die lange Bank zu schieben. Besser ist es, einen versierten Berater aufzusuchen. Es gibt im Prinzip für (fast) jede Situation ein passendes Produkt.
Bei der Altersvorsorge sollte man zudem stets die Inflation beachten. Man sollte also mindestens mit der gleichen Summe für`s Alter rechnen, als man auch jetzt braucht. Dadurch, dass z.B. 100 EURO in 30 Jahren wahrscheinlich ca. nur noch gut die Hälfte Wert sind, hat man dann eh wesentlich weniger.
Der Markt bietet eine Unsumme von Altersvorsorgeprodukten bzw. Möglichkeiten des Sparens. Streuen ist dabei eine empfehlenswerte Methode. Es kann gefährlich sein, in nur einen Fonds zu investieren oder sich auf eine einzige Immobilie zu verlassen. Man sollte jedoch auch stets kontinuierliches Sparen in das Konzept mit einfließen lassen.
Die Besteuerung der einzelnen Produkte kann dabei zum Teil durchaus ein Auswahlkriterium bedeuten. Man sollte bei der Beratung somit auch stets das Thema Steuern besprechen.
Wenn die Existenzgründung nicht klappt und man irgendwann einmal Hartz IV beantragen müsste, ist auch von Bedeutung, mit welchen Vorsorgeprodukten man gespart hat. Wer (zuviel) Vermögen hat, bekommt natürlich kein Harzt IV. Vermögen aus einer Riester- oder Rürup-Rente wird dabei allerdings z.B. nicht in die Vermögensanrechnung mit einbezogen.
Sollte einmal gepfändet werden müssen, so sind z.B. auch die Sparvermögen aus einer Lebens- oder Rentenversicherung keinem uneingeschränkten Pfändungszugriff ausgeliefert.
Somit sollten man als Existenzgründer bei der Streuung der Altersvorsorgeprodukte beachten:
Im Großen und Ganzen gibt es folgende private Altersvorsorgeprodukte:
Für Selbständige ist insbesondere die Rürup-Rente in die überlegungen mit einzubeziehen. Der Sparer genießt bei diesem Produkt Steuervorteile über Sonderausgabenabzug. Zudem ist es absolut pfändungssicher bei Hartz IV und Insolvenz.
Doch wo Vorteile sind, gibt es auch Nachteile. So gilt bei diesem Produkt eine nachgelagerte Besteuerung. Sollten Sie mit Ihrer Selbständigkeit erfolgreich sein und ein nicht unerhebliches Vermögen fürs Alter aufbauen, zahlen sie später recht hohe Steuern. Zudem ist die Auszahlung erst ab 60 möglich und auch nur als Rente, nicht als Einmalzahlung. Damit bei Tod des Versicherten nicht das gesamte Kapital verfällt, muss man zusätzlich eine Hinterbliebenen-Rente, die extra kostet, absichern. Zudem gibt es keine Renten-Garantie-Zeit.
Als Existenzgründer hat man i.d.R. das Problem, dass die Einkünfte noch recht unsicher und vor allen Dingen auch unregelmäßig sind. Diese Unsicherheit sollte man bei der Wahl der Altersvorsorgeprodukte unbedingt einkalkulieren. Ein Produkt, das man bei den ersten Zahlungsschwierigkeiten kündigen müsste, ist sicherlich kein guter Tipp. Sollte man einmal unvorhergesehen Geld brauchen oder monatliche Raten nicht mehr zahlen können, darf das keine zu großen Verluste bedeuten. Das unregelmäßige Einkommen sollte den Existenzgründer allerdings nicht davon abhalten, die Altersvorsorge auf die lange Bank zu schieben. Besser ist es, einen versierten Berater aufzusuchen. Es gibt im Prinzip für (fast) jede Situation ein passendes Produkt.
Bei der Altersvorsorge sollte man zudem stets die Inflation beachten. Man sollte also mindestens mit der gleichen Summe für`s Alter rechnen, als man auch jetzt braucht. Dadurch, dass z.B. 100 EURO in 30 Jahren wahrscheinlich ca. nur noch gut die Hälfte Wert sind, hat man dann eh wesentlich weniger.
Der Markt bietet eine Unsumme von Altersvorsorgeprodukten bzw. Möglichkeiten des Sparens. Streuen ist dabei eine empfehlenswerte Methode. Es kann gefährlich sein, in nur einen Fonds zu investieren oder sich auf eine einzige Immobilie zu verlassen. Man sollte jedoch auch stets kontinuierliches Sparen in das Konzept mit einfließen lassen.
Die Besteuerung der einzelnen Produkte kann dabei zum Teil durchaus ein Auswahlkriterium bedeuten. Man sollte bei der Beratung somit auch stets das Thema Steuern besprechen.
Wenn die Existenzgründung nicht klappt und man irgendwann einmal Hartz IV beantragen müsste, ist auch von Bedeutung, mit welchen Vorsorgeprodukten man gespart hat. Wer (zuviel) Vermögen hat, bekommt natürlich kein Harzt IV. Vermögen aus einer Riester- oder Rürup-Rente wird dabei allerdings z.B. nicht in die Vermögensanrechnung mit einbezogen.
Sollte einmal gepfändet werden müssen, so sind z.B. auch die Sparvermögen aus einer Lebens- oder Rentenversicherung keinem uneingeschränkten Pfändungszugriff ausgeliefert.
Somit sollten man als Existenzgründer bei der Streuung der Altersvorsorgeprodukte beachten:
- Hohe Renditen
- Inflation
- Was geschieht bei Zahlungsschwierigkeiten?
- Was passiert mit meinem Geld, wenn ich Hartz IV beantragen müsste?
- Steuern
- Kann das angesparte Kapital gepfändet werden?
Im Großen und Ganzen gibt es folgende private Altersvorsorgeprodukte:
- Rieser- oder Rürup-Rente
- Lebensversicherung
- Private Rentenversicherung
- Festverzinsliche Wertpapiere
- Immobilien
- Und man kann auch ganz einfach Sparen (z.B. Bausparvertrag)
Für Selbständige ist insbesondere die Rürup-Rente in die überlegungen mit einzubeziehen. Der Sparer genießt bei diesem Produkt Steuervorteile über Sonderausgabenabzug. Zudem ist es absolut pfändungssicher bei Hartz IV und Insolvenz.
Doch wo Vorteile sind, gibt es auch Nachteile. So gilt bei diesem Produkt eine nachgelagerte Besteuerung. Sollten Sie mit Ihrer Selbständigkeit erfolgreich sein und ein nicht unerhebliches Vermögen fürs Alter aufbauen, zahlen sie später recht hohe Steuern. Zudem ist die Auszahlung erst ab 60 möglich und auch nur als Rente, nicht als Einmalzahlung. Damit bei Tod des Versicherten nicht das gesamte Kapital verfällt, muss man zusätzlich eine Hinterbliebenen-Rente, die extra kostet, absichern. Zudem gibt es keine Renten-Garantie-Zeit.