Eine Krankentagegeldversicherung kann jeder abschließen. Wer privat versichert ist, kann sich auch privat gegen dieses Risiko absichern, wer freiwillig bei der GKV versichert ist, kann wählen. Entweder er versichert sich auch privat oder er schließt einen entsprechenden Wahltarif bei seiner Krankenkasse mit ab.
Der Vorteil des Wahltarifes ist, dass man sich hier keiner Gesundheitsprüfung unterziehen muss. Sollten also bereits Vorerkrankungen bestehen oder gesundheitliche Beschwerden aufgetreten sein, kann diese Versicherung dennoch abgeschlossen werden. Auch wer über die Künstlersozialkasse versichert ist, braucht auf diesen wichtigen Versicherungsschutz nicht verzichten.
Er kann sich auch über einen Wahltarif, dessen Beiträge direkt an die Kasse zu entrichten sind, versichern. Sollte der Ausfall der Arbeitskraft durch Krankheit zur Folge haben, dass umgehend auch kein Einkommen mehr zur Verfügung steht, so ist diese Versicherung äußerst wichtig.
War mal zweite seite
Wer sich privat krankenversichert, kann eine private Krankentagegeldversicherung über diese Versicherung mit abschließen. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss dies entweder über einen Wahltarif bei der gesetzlichen Kasse machen (Vertragslaufzeit mindestens 3 Jahre) oder auch eine extra private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Die Krankentagegeldversicherung ist für Selbständige insofern wichtig, da mit einer Krankheit häufig ein Verdienstausfall einher geht. Wer angestellt arbeitet ist im Falle einer längeren Erkrankung recht gut abgesichert. Zuerst besteht eine 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und dann erhält man Krankengeld als Entgeltersatzleistung von der Krankenkasse. Längstens wird Krankengeld jedoch für ein und die selbe Erkrankung 78 Wochen (innerhalb einer Frist von 3 Jahren) gezahlt. Dabei sind die 6 Wochen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers enthalten. Dies gilt allerdings wirklich nur für gesetzlich Versicherte, die in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeiten. Wer freiwillig versichert ist, erhält keine derartige Leistung!! Dafür zahlen freiwillig Versicherte auch einen ermäßigten Beitragssatz, der mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.09 bei 14.9% liegen wird.