Der Grundbeitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt seit Mitte 2008 1,95% vom maßgebliche Einkommen (mind. 6,94, max. 60,56 EURO). Das maßgebliche Einkommen ist das Einkommen, welches der Berechnung der Krankenkassenbeiträge zugrunde gelegt wird.
Kranken- und Pflegeversicherung "Hand in Hand"
Wer sich privat krankenversichert muss sich auch privat pflegeversichern. Die Mindestleistungen dieser privaten Pflegeversicherung wurden vom Gesetzgeber festgeschrieben.
Die Pflegeversicherung schließt man im Normalfall beim gleichen Versicherer ab, wie die Krankenversicherung. So kann man dem Risiko aus dem Weg gehen, dass sich zwei Gesellschaften streiten, ob Leistungen der Pflege- oder der Krankenversicherung zuzuordnen sind.
Private Krankenversicherung vergleichen