Es gibt sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen, als auch für die privaten Versicherungen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, dass man sich dort versichern kann. Nicht für jeden Studenten ist der Versicherungsschutz bei der GKV möglich.
Sind Studenten bisher in der Familienversicherung über die Eltern versichert, kann die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin beitragsfrei bis zum 25. Lebensjahr bestehen bleiben.
Ein Eintritt in die GKV als Selbständiger ist nur möglich, wenn man vor der Selbständigkeit mind. 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate gesetzlich krankenversichert war (Vorversicherungszeit) UND noch keine 55 Jahre alt ist.
Zur Vorversicherungszeit zählen:
- Mitglied über die studentische Krankenversicherung bzw. die Familienversicherung der Eltern
- Arbeitsverhältnisse
- Versicherungsverhältnis über die Agentur für Arbeit.
WICHTIG: Sollte die Versicherungspflicht bei der GKV erlöschen, man aber bei der GKV bleiben wollen, dann muss man sich freiwillig weiterversichern. Hierzu hat man eine Frist von 3 Monaten einzuhalten!!!
Dabei gibt es für Betriebe eine Betriebsunterbrechungsversicherung und für Freiberufler die - für das vergleichbare Risiko - Honorarausfallversicherung.
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