Wichtige Antworten auf Versicherungsfragen für Studenten

Stu-Kv.de erhält täglich neue Fragen über Versicherungen für Studenten. Im Folgenden haben wir mal ein paar, häufig gestellte Fragen, für Euch zusammengefasst. Weitere Antworten zu dem Thema Krankenversicherung für Studenten findet ihr mit unserer Suche! Falls ihr spezielle Fragen habt, dann könnt ihr diese gerne in unserem Forum stellen. Experten werden dann zügig und kostenlos antworten.
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billigste private Krankenversicherung?

FAQ: Soll ich die billigste private Krankenversicherung nehmen, oder soll ich auf einen beitragsstabilen Tarif achten?

Das hängt davon ab, ob Sie auch nach Ihrer Studienzeit in der privaten Kranken­versicherung bleiben wollen oder wieder in die GKV wollen. Beabsichtigen Sie dauerhaft in der Privaten zu blieben, sollten Sie auf jedenfall einen beitragsstabilen Tarif wählen.

kostenlos Familienversichert?

FAQ: Ich bin kostenlos über die Familienversicherung bei meinem Vater versichert. Nebenbei arbeitte ich und verdiene damit 300 Euro im Monat. Muss ich mich nun selbst versichern?

Nein wenn Ihr Einkommen nicht mehr als 400 Euro pro Monat beträgt können Sie bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert bleiben.

Wenn ich mehr als 20 Stunden arbeite?

FAQ: gibt es Sonderregelungen bezüglich der 20 Stunden-Grenze?

In Ausnahmefällen kann von der sogenannten 20-Stunden-Grenze abgewichen werden. Die Dauer der wöchentlichen Arbeitsbelastung ist nicht zwingend entscheidend, wenn die Arbeit nicht Ihr Studium belastet.

Nebenberufliche Selbständigkeit melden?

FAQ: Bin ich verpflichtet, die nebenberufliche Selbständigkeit der Krankenkasse zu melden?

Den gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie grundsätzlich alle Einkünfte melden, da die gesetzlichen Krankenkassen Ihren Beitrag über den monatlichen Verdienst berechnen, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, wo dies egal ist.

Wieviel darf ich im Jahr verdienen?

FAQ: Wieviel darf ich als Student im Jahr verdienen, ohne dass ich mich "extra" versichern muss?

Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn Ihr Gesamt-Einkommen 400 Euro pro Monat überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.

Wieviel darf ich im Monat verdienen?

FAQ: Wieviel darf ich pro Monat dazu verdienen? Ist es entscheidend, wie viele Stunden ich jobbe?

Nein wenn Ihr Einkommen nicht mehr als 400 Euro pro Monat beträgt können Sie bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert bleiben. Studenten, die eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.

Was ist die Bürgerversicherung?

FAQ: Was bdeudet die Bürgerversicherung für Studenten?

Erstmal nichts weil diese noch nicht beschlossen wurde. Falls diese eingeführt wird, haben Sie keine Wahlmöglichkeit mehr - d.h. Sie können sich nur noch zusätzlich privat versichern aber nicht mehr ausschliesslich.

Was ist wenn ich mehr als 400 € verdiene?

FAQ: Muss ich mich auch dann selbst versichern, wenn ich monatlich nur geringfügig über 400 Euro verdiene, aber dennoch unter der 20-Wochenstunden-Grenze bleibe?

Ja! Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn Ihr Gesamt-Einkommen 400 Euro pro Monat überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.

Sozialversicherung für Studenten

FAQ: Gibt es Unterschiede zwischen Semesterferien und Semester? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus?

Semesterferien bzw. Semester werden unterschiedlich gesehen. Wenn Sie in den Semesterferien jobben, wird die wöchentliche Begrenzung der Stundenzahl aufgehoben - Sie werden also nicht als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.

Wie lang gilt die Familienversicherung?

FAQ: Wie lange gibt es die kostenlose Familienversicherung bei den Eltern? Wann muss ich mich selbst versichern?

Sie können bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert bleiben. Wenn Sie Wehrdienst/Zivildienst geleistet haben verlängert sich diese Zeit um die Dienstzeit.

Praktikum und Versicherung

FAQ: Wonach richtet es sich, ob ein Praktikum versicherungspflichtig wird?

Das hängt vom Zeitpunkt des Praktikums ab. Wenn Sie das Praktikum während der Studienzeit als Zwischenpraktikum absolvieren bleibt werden Sie nicht versicherungspflichtig.

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