Stationäre Krankenzusatzversicherungen
Ob privat oder gesetzlich versichert – im Klinikbereich gibt es diesbezüglich doch enorme Unterschiede.
Als Privatpatient genießt man gewisse Privilegien, die dem Genesungsprozess sicherlich förderlich sind.
Die Entscheidenden Leistungen sind:
- Chefarztbehandlung
- Freie Krankenhauswahl
- Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer
- Rooming-In-Leistungen bei Kindern bis 8 (oder auch bis 10) Jahren
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist z.B. dann wichtig, wenn man für längere Zeit im Krankenhaus liegt und die Genesung durch eine Unterbringung im Einzelzimmer stark gefördert wird. Oder wenn man sehr gerne das Krankenhaus frei auswählen möchte, in dem behandelt werden soll.
Kinder sind i.d.R. nicht allzu lange im Krankenhaus, so dass man die Unterbringung im Einzelzimmer oder die Kosten für die Übernachtung der Begleitperson auch selbst übernehmen kann.
Laut einer Meldung des Statistischen Bundesamtes (Nr. 387, 09/05) beträgt die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus bei Kindern unter 15 Jahren 5,8 Tage. (Dabei war die häufigste Diagnose eine Mandelentzündung.)
Ist das Kind schwer krank und muss aufgrund dessen wochenlang im Krankenhaus liegen, ist das Einzelzimmer für viele natürlich auch kaum mehr aus eigener Tasche bezahlbar. Hier ist eine Zuatzversicherung dann natürlich eine gute Sache. Doch auch dieser Versicherungsschutz ist nicht elementar. Elementare Leistungen sind über die Gesetzlichen Kassen gedeckt.
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist für Kinder nicht allzu teuer – für ca. 4.- EURO im Monat ist hier bereits ein guter Schutz zu erhalten.