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Ergänzungstarife mit Leistungen für Heilpraktiker

 
Viele bevorzugen die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder Naturheilverfahren und ziehen diese eine Behandlung nach der „Schulmedizin“ vor.
Da die Behandlungen meist komplett selbst zu tragen sind und keine Kassenleistung darstellen, kann der Abschluss einer Zusatzversicherung unter Umständen – sofern dieser möglich ist – interessant sein. Da es hier um allgemeine Behandlungen geht, sind für einen Abschluss natürlich allgemeine Gesundheitsfragen zu beantworten. Da kann es zum Teil schon bei Kindern schwierig sein, einen Vertrag zu bekommen. Es gibt aber natürlich auch hier Gesellschaften, die mehr abfragen und welche, die weniger wissen möchten. Beratung und Vergleich sind somit unabdingbar.
Einige Tarife leisten nur für Heilpraktiker, andere auch für Ärzte für Naturheilverfahren. Wer also gar nicht zum Heilpraktiker geht, sondern eher zu Ärzten für Naturheilverfahren sollte auf jeden Fall auf diesen Punkt besonders achten. Die Leistungen sind bei diesen Trifen dauerhaft begrenzt, es wird also für einen maximalen Betrag pro Jahr geleistet (z.B. max. 800.- EURO Erstattung im Jahr).
Heilpraktikerleistungen werden im Normalfall (wie auch die Leistungen für Sehhilfen) über so genannte Ergänzungstarife angeboten, die dann auch noch weitere Ergänzungen enthalten. Einen Ergänzungstarif der nur die Kosten für Heilpraktiker erstattet, gibt es nicht. Elementar ist eine solche Versicherung nicht. Man sollte sich wirklich durchrechnen, ob es Sinn macht.