Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung für Studenten sollte vor der Aufnahme des Studiums fallen. Vor dem Studium sind die meisten für gewöhnlich gesetzlich bzw. im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert. Bei Aufnahme eines Studiums können angehende Studenten entscheiden, ob sie sich zukünftig privat krankenversichern möchten oder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Eine private Krankenversicherung hat hierbei entscheidende Vorteile:
- Leistungsvorteile der privaten Krankenversicherung
- Beitragsvorteile der privaten Krankenversicherung
Versicherungspflicht Studenten
Hat das Studium bereits begonnen, beginnt nach § 5 SGB V eine dreimonatige Frist zur Befreiung der Versicherungspflicht. Denn in Deutschland herrscht Versicherungspflicht! Wer sich jedoch privat versichern will, kann einen Befreiungsantrag bei der Ortskrankenkasse am Wohnort bzw. Studienort stellen. Diese Befreiung kann nicht widerrufen werden und braucht daher nicht für jedes Semester erneuert werden. Den Antrag zur Befreiung der studentischen Krankenversicherung legt ihr dann bei Einschreibung an eurer Hochschule vor.
Nach Beendigung des Studiums
Im Normalfall folgt nach dem Studium eine Festanstellung in einem Unternehmen. Ab diesem Zeitpunkt besteht wieder Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, da das Einkommen im Falle einer privaten Krankenversicherung in drei aufeinanderfolgenden Jahren das Jahresbruttoeinkommen von 49.950 € überschritten werden muss, um sich privat krankenzuversichern.
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