Die Kasse leistet bei Kindern bestimmte Beträge in bestimmten Situationen. Es gibt also auch hier die so genannten Festzuschüsse (von 10.- bis 150.- EURO). Am häufigsten werden so die Festzuschüsse in Höhe von 40.- EURO geleistet; die Höhe des Festzuschusses ist z.B. abhängig von der Dioptrienzahl. Geleistet wird ein Festzuschuss zu den Gläsern. Sind Sonderwünsche vorhanden, wie z.B. wenig Gewicht oder Entspiegelung, dann muss man dafür natürlich selbst aufkommen. Für Gestellte gibt es keine Zuschüsse mehr.
Ein neuer Festzuschuss wird z.B. dann gewährt, wenn eine Änderung der Dioptrien von 0,5 vorliegt. Es gibt keine Ergänzungstarife ausschließlich für Sehhilfen. Diese Leistung wird über Ergänzungstarife angeboten die auch noch andere Leistungen für z.B. Zahnbehandlung, Heilmittel, Hilfsmittel, Kurtagegeld oder eine Auslandsreisekrankenversicherung umfassen. Angeboten wird häufig auch eine so genannte „Brillenversicherung“. Geleistet wird z.B. bei Bruch oder Beschädigung der Brille oder auch bei einer Änderung der Dioptrien von 0,5. Die Leistungsobergrenzen sind hier jedoch i.d.R. so gestaltet, dass es sinnvoller ist, das Geld für eine neue Brille lieber selbst auf die Seite zu legen.