Zahnzusatzversicherung für Kinder

Aufgrund der inzwischen etwas mager gewordenen Leistungen beim Zahnarzt, ist dies eine Zusatzversicherung, die in den letzten Jahren viel Zuspruch bei den Verbrauchern gefunden hat. Diese lohnt sich vor allen Dingen dann, wenn man besonderen Wert auf teuere, höherwertige Behandlungen legt.
Bei Kindern ist unbedingt darauf zu achten, dass die Zusatzversicherung auch Leistungen für KFO (Kieferorthopädie) enthält und dass diese Leistung für KFO auch umfangreich sind. Genaue Zahlen zu Zahnfehlstellungen und Bisslagefehlern scheint es nicht zu geben. Ein perfektes Gebiss hat jedoch kaum jemand und so muss man wohl auch davon ausgehen, dass es bei vielen Kindern (und insbesondere bei Erwachsenen) durchaus eine „Auffassungssache“ sein kann, ob die Fehlstellung behandlungsbedürftig ist oder nicht.

Bezüglich der Fehlstellungen gibt es ein Einteilungsschema nach Kieferorthopädische Indikationsstufen (KIG): KIG 1 bedeutet eine leichte Fehlstellung. Die Notwendigkeit für eine Korrektur ist hier nur aus rein optischen Gründen gegeben und dafür zahlt weder die GKV noch ein privater Versicherer. Beispiel – die oberen Schneidezähne stehen bis zu 3 mm vor. Bei KIG 2 sind die Ausprägungen dann schon stärker, es besteht eine Zahnfehlstellung, bei der die medizinischen Gründe für eine Korrektur gegeben sind und einige private Versicherer auch leisten. Die GKV leistet bei KIG 2 noch nicht. Beispiel – Obere Schneidezähne stehen mehr als 3 und bis zu 6 mm vor; oder – Kopfbiss: obere und untere Schneidezähne stehen Kante auf Kante. Ab KIG 3 sind die Ausprägungen dann so stark, dass die Kassen eine Leistung erbringen. Beispiel – Kreuzbiss auf beiden Seiten. Für KIG 3-5 leistet also die GKV. Sie leistet aber natürlich nur in einem bestimmten Rahmen. Eventuelle Mehrkosten, die meist entstehen, muss man selbst tragen. Diese Kosten sind häufig nicht unerheblich. Eine zusätzliche Versicherung ist in den meisten Fällen somit eine durchaus überlegenswerte Sache.

Nach den Zahlen der Zahnarztbesuche und den Behandlungsfällen lässt sich schätzen, dass bei Kindern von 10 bis 15 Jahren ca. 45% eine KFO-Behandlung erhalten. Das ist annähernd jedes zweite Kind. Das Risiko ist somit als sehr hoch einzustufen und die Leistungen der Kasse sind doch recht eingeschränkt. Hinzu kommt, dass anscheinend viele Kieferorthopäden die Leistungen, die die Kassen anbieten, einfach nicht machen wollen. Sie möchten bestmöglich versorgen und das kostet eben einfach auch mehr Geld.

Leistungen im KFO-Bereich sind somit das wichtigste Kriterium bei der Auswahl des richtigen Zahnzusatztarifes für Kinder. Doch neben den Leistungen für KFO erbringen gute Zahnzusatzversicherungen auch noch weitere interessante Leistungen. Da Zahnersatz für kleine Kinder noch komplett unwichtig ist (erst für größere Jugendliche evtl. ein Thema), muss der Bereich Zahnbehandlung näher beleuchtet werden. (Weiterführende Informationen unter: Wegweiser Zahnzusatzversicherung) Gut ist es, wenn die Tarife auch leisten für:

  • Professionelle Zahnreinigung, auch bei Kindern.
  • Fissurenversiegelung: Die Kasse leistet hier nur für die Fissurenversiegelung für die bleibenden Backenzähne 6er und 7er. Die davor liegenden Backenzähne 4er und 5er sind Privatleistung. Ein guter Tarif leistet also auch für diese und zudem auch für eine eventuelle Fissurenversiegelung an Milchzähnen.
  • Kunststofffüllungen

Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit Tarifen, die auch Leistungen für KFO enthalten. Bei den Leistungen für KFO sind stets zwei Fälle zu betrachten:

  • Die Kasse leistet gar nicht.
  • Die Kasse leistet, der private Versicherer soll für die entstehenden Mehrkosten aufkommen.

Dabei gibt es für Betriebe eine Betriebsunterbrechungsversicherung und für Freiberufler die - für das vergleichbare Risiko - Honorarausfallversicherung.